Exportkontrolle

Unsere Dienstleistung schafft in diesem sensiblen Bereich Sicherheit und gibt Realisierungsmöglichkeiten vor, die auf Ihr Unternehmen und Ausfuhrvorhaben abgestimmt sind.

Exportkontrolle bedeutet, dass die Lieferung von bestimmten Gütern (Waren, Technologien oder Software) in bestimmte Länder genehmigungspflichtig sein kann. Eine Prüfung der zu beliefernden Person / Institution muss ebenso durchgeführt werden, wie weitere allgemeine oder länderbezogene EU-Embargoverordnungen.

Das bedeutet konkret,
wenn Sie bzw. das Unternehmen, für das Sie tätig sind, Güter in Drittländer oder EU-Mitgliedstaaten liefern möchte, müssen Sie beachten:

was Sie liefern
an wen Sie liefern
in welches Land Sie liefern
zu welchem Zweck das Gut zugeführt werden soll

Kontaktieren Sie uns – unser Expertenteam berät Sie gerne.

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